Auf dem Weg zu Ihrem Erfolg.
Aller guten Dinge sind drei!
Die Qualität
Die vertraglich vereinbarte mittlere Qualität und Güte der Bauleistung muss unter Beachtung der praktischen Machbarkeit im Einzelfall immer wieder für Auftraggeber, Nutzer und Bauausführende definiert und ausgelegt werden.